AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reisevermittlung und Reiseveranstaltung — Italia Touristik, Stefan Zeilinger.
A) Vorbemerkung
Lieber Reisekunde, bitte schenken Sie den nachstehenden Informationen Ihre Aufmerksamkeit. Hierzu einige Erläuterungen zu wichtigen nachfolgend regelmäßig verwendeten Begriffen:
Veranstalter einer (Pauschal-)Reise ist grundsätzlich, wer mindestens zwei im voraus bestimmte einzelne Reiseleistungen als Gesamtheit anbietet (§ 651a BGB), zum Beispiel Hotel und Flug in einer im voraus bestimmten Bündelung. Vertragspartner werden der Reisende und der Veranstalter der Reise. Es ist ein Sicherungsschein zu erteilen (§ 651k BGB).
Vermittler einer (Pauschal-) Reise ist derjenige, der die Reiseleistungen zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter der Reise vermittelt (§§ 675, 631 BGB). Das Reisebüro ist in der Regel Vermittler der Reise.
Leistungsträger ist derjenige, der im Reisevertragsverhältnis eine Leistung erbringt, also das Hotel, die Fluggesellschaft etc.
Reisevertragsrecht ist das Verbraucherschutzrecht nach § 651a ff. BGB bei der Anbahnung und Durchführung einer (Pauschal-) Reise und regelt das Verhältnis zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter der Reise. Für Reiseeinzelleistungen ist Reisevertragsrecht anzuwenden, wenn Ferienunterkünfte, Hotelzimmer, Wohnmobile etc. veranstaltergleich angeboten werden.
Soweit Sie eine Pauschalreise buchen, sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters zu beachten, bei dem Sie die Reise gebucht haben. Sofern die Buchung über einen Reisevermittler zustande gekommen ist, sind für die Vermittlung auch dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen zu beachten.
B) Nutzungsverhältnis zur Nutzung dieser Website
Bitte beachten Sie auch die Nutzungsbedingungen für diese Website, die allgemeine Grundsätze der Nutzung der Website und die Datenschutzerklärung beinhalten und ergänzend zu den nachstehenden Bestimmungen gelten.
C) Vermittlungsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Vermittlungsbedingungen gelten für unsere Vermittlungsleistungen. Der Nutzer der Website kann hier die Verfügbarkeit von Reisen und sonstigen Leistungen entsprechend seinen Wünschen und Angaben untersuchen und Reisen sowie andere Leistungen buchen.
2. Vermittlung von Reisen und sonstigen Leistungen für Dritte
2.1 Wir treten als Vermittler zwischen dem Veranstalter von (Pauschal-) Reisen sowie sonstigen Anbietern von Leistungen und dem Kunden (Nutzer dieser Website) auf und sind nicht als Vertragspartner an der Erbringung der Leistung beteiligt. Anderes gilt nur, wenn wir im Angebot von Leistungen als Veranstalter benannt oder gekennzeichnet sind; in diesem Fall gelten unsere in Teil D) geregelten Reisebedingungen.
2.2 Die von uns im Internet dargestellten Angebote stellen KEIN verbindliches Vertragsangebot von uns oder des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters dar. Mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des Online-Buchungsformulars gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Das Vertragsverhältnis kommt zustande, wenn dem Kunden eine Annahmeerklärung zugeht.
2.3 Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Durchführung der auf der Website präsentierten oder gebuchten Reiseleistungen/Angebote und geben keine Zusicherungen für die Eignung oder Qualität der dargestellten Reiseleistungen. Verantwortlich dafür ist der jeweilige Veranstalter/Anbieter, mit dem der Kunde den Vertrag schließt.
3. Serviceentgelt
3.1 Der Kunde beauftragt uns im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages damit, ihn im Hinblick auf die Leistungen der Veranstalter bzw. Anbieter zu beraten und ihm diese zu vermitteln. Zum Teil werden hierfür Serviceentgelte erhoben.
3.2 Das Serviceentgelt ist zusätzlich zu den Ansprüchen der Veranstalter bzw. Anbieter zu zahlen und sofort fällig. Im Rahmen der Vermittlung von Pauschalreisen hat der Kunde nur für in der Preisliste aufgeführte Sonderleistungen des Vermittlers ein Serviceentgelt zu entrichten, es sei denn, es wird individuell etwas anderes vereinbart.
4. Einbeziehung von AGB der Veranstalter und Leistungserbringer
Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter bzw. Leistungserbringer gelten die dort vereinbarten Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters bzw. deren Leistungsträger. Diese werden in den einzelnen Leistungsausschreibungen benannt und verfügbar gemacht. Darin können z. B. Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung und Rückzahlung sowie andere Rechte und Pflichten geregelt sein.
5. Pflichten des Kunden
Mängel unserer Vermittlungsleistung sind uns gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Uns ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine zumutbare Abhilfe durch uns möglich gewesen wäre. Unberührt bleiben Ansprüche aus deliktischer Haftung.
6. Versicherungen
Wir weisen auf die Möglichkeit und etwaige Notwendigkeit des Abschlusses von geeigneten Versicherungen, insbesondere einer Reiserücktrittskostenversicherung und/oder einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, Reisegepäckversicherung sowie Auslandskrankenversicherung hin. Die Prüfung der Notwendigkeit des Abschlusses und der Eignung einer der genannten oder weiterer Versicherungen obliegt ausschließlich dem Kunden.
7. Zahlung des Preises
7.1 Soweit wir Reise- oder sonstige Leistungen in Rechnung stellen und diesbezügliche Zahlungen einziehen, geschieht dies im Namen und für Rechnung des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters. Unberührt bleiben die Rechte zur Einziehung uns zustehender Serviceentgelte.
7.2 Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den AGB sowie sonstigen Regelungen des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters. Soweit wir Zahlungen für Veranstalter einer Pauschalreise entgegennehmen, dürfen wir vor Ende der Reise erst nach Erteilung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB Zahlungen auf den Reisepreis fordern und annehmen. Eine Anzahlung fordern wir in einem solchen Fall im Auftrag des Veranstalters erst nach Übermittlung des Sicherungsscheines in Höhe von bis zu 20 % des Reisepreises.
7.3 Wir behalten uns vor, etwaige Rückbelastungsentgelte bei Kreditkartenzahlung oder bei Banklastschrift an den Kunden weiterzuberechnen.
8. Haftung
8.1 Wir haften nicht für den Vermittlungserfolg oder die Erbringung der Leistung selbst, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der erforderlichen Sorgfalt vorgenommen wird. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften im Rahmen des Gesetzes haften wir für die sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Eine Haftung für die Richtigkeit erteilter Auskünfte besteht gemäß § 676 BGB nicht. Dies gilt nicht, wenn ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
8.2 Wir sind in dem uns zumutbaren Umfang bemüht sicherzustellen, dass die auf der Website verfügbaren Informationen, Software und sonstigen Daten, insbesondere in Bezug auf Preise, Beschränkungen und Termine, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell, vollständig und richtig sind.
8.3 Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit sowie Zulässigkeit von fremden Inhalten, es sei denn, es treffen uns diesbezüglich gesetzliche Haftungsgründe.
8.4 Wir haften nicht für den nicht von uns zu vertretenden Verlust, Untergang oder Beschädigung der Unterlagen im Zusammenhang mit der Versendung. Sämtliche auf der Website präsentierten Leistungen sind nur begrenzt verfügbar. Wir haften nicht für die Verfügbarkeit einer Leistung zum Zeitpunkt der Buchung. Dies gilt nicht, soweit uns fehlerhafte oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung handels- und branchenüblicher Sorgfalt bekannt sein mussten. Insoweit ist die Haftung von uns für das Kennenmüssen solcher Umstände jedoch auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
D) Reisebedingungen
Vorbemerkung: Bitte beachten Sie, dass diese nachstehenden Reisebedingungen nur für die Fälle Anwendung finden, in denen wir Veranstalter der von Ihnen gebuchten Reise im Sinne des § 651a Abs. 1 BGB sind.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde uns als Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt unter Nutzung der dafür vorgesehenen Buchungsroutine im Internet. Lediglich in den Fällen, in denen dies ausdrücklich in der Reisebeschreibung, der Buchungsroutine, dem Katalog, oder dem Prospekt niedergelegt ist, kann die Anmeldung in der dort benannten Form auch schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Telefax bzw. E-Mail erfolgen.
1.2 Die von uns im Internet oder in sonstigen der Buchung zugrunde liegenden Beschreibungen der Reiseleistungen dargestellten Angebote stellen KEIN verbindliches Vertragsangebot dar. Mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des Online-Buchungsformulars gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Eventuell von uns erklärte Empfangsbestätigungen (d.h. die bloße Bestätigung, den Vermittlungsauftrag erhalten zu haben), stellen keine Annahme des Angebotes dar.
1.4 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form, erfolgt aber in der Regel bei Buchungen im Internet durch eine elektronisch übermittelte Annahmeerklärung. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss stellen wir die Reisebestätigung zur Verfügung.
2. Leistungen sowie Leistungsänderungen
2.1 Andere Beschreibungen der Reiseleistungen einschließlich der dortigen Preisangaben werden nur und lediglich insoweit Vertragsbestandteil, wie in der im Internet veröffentlichen Leistungsbeschreibung darauf ausdrücklich Bezug genommen wird. Unberührt bleiben mit dem Kunden wirksam getroffene zusätzliche Vereinbarungen.
2.2 Änderungen und Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
2.3 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
2.4 Wir sind verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
2.5 Im Falle einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.
3. Zahlung des Preises und Aushändigung der Reiseunterlagen
3.1 Vor Ende der Reise dürfen wir erst nach Erteilung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB Zahlungen auf den Reisepreis fordern und annehmen. Eine Anzahlung fordern wir erst nach Übermittlung des Sicherungsscheines in Höhe von bis zu 20 % des Reisepreises. Die Anzahlung wird auf den Preis angerechnet. Die Restzahlung wird drei Wochen vor Reiseantritt bei uns eingehend fällig.
3.2 Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EUR 75,- nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.
3.3 Sie erhalten rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche Reiseunterlagen ausgehändigt. Falls aus zeitlichen Gründen die Zusendung der Originalunterlagen nicht möglich ist, werden wir Ihnen die Voucher oder Ihre Legitimation per Fax, E-Mail, mündlich oder in ansonsten geeigneter Weise übermitteln.
4. Preiserhöhung
Wir behalten uns vor, den mit dem Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
4.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis entsprechend erhöhen.
4.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben gegenüber uns erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
4.3 Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten sowie bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
4.4 Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn (Stornokosten) und Umbuchung
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Veranstalter kann Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen.
5.1 Stornokosten-Staffel (pauschal pro Person):
| Zeitpunkt | Stornokosten |
|---|---|
| bis 30. Tag vor Reiseantritt | 20 % |
| 29.–22. Tag vor Reiseantritt | 30 % |
| 21.–15. Tag vor Reiseantritt | 40 % |
| 14.–7. Tag vor Reiseantritt | 50 % |
| ab dem 6. Tag vor Reiseantritt | 55 % |
| Nichtantritt | 75 % |
| Zeitpunkt | Stornokosten |
|---|---|
| bis 30. Tag vor Reiseantritt | 25 % |
| 29.–22. Tag vor Reiseantritt | 40 % |
| 21.–15. Tag vor Reiseantritt | 60 % |
| ab dem 14. Tag vor Reiseantritt | 80 % |
| Zeitpunkt | Stornokosten |
|---|---|
| bis 61. Tag vor Reiseantritt | 20 % |
| 60.–35. Tag vor Reiseantritt | 50 % |
| ab 34. Tag vor Reiseantritt | 80 % |
5.2 Dem Kunden bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.
5.3 Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
5.4 Auf Umbuchungen (z. B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Beförderungsart, der Unterkunft, o. ä.) besteht kein Anspruch. Erfüllen wir den Umbuchungswunsch gleichwohl werden pauschal EUR 25,- pro Person (bei Nur-Flug-Leistungen EUR 15,- pro Person) berechnet. Nach Beginn der in Ziffer 5.1. genannten Fristen ist eine Umbuchung grundsätzlich ausgeschlossen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Bei nicht in Anspruch genommenen ordnungsgemäß angebotenen Leistungen wegen vorzeitiger Rückreise oder sonstigen zwingenden Gründen, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Kündigung durch uns aus Gründen im Verhalten des Reisenden
Wir können nach dem Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist.
8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
8.1 Wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl können wir nur dann zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl und der Zeitpunkt benannt wurden und auf diese Angaben in der Reisebestätigung deutlich lesbar hingewiesen wurde.
8.2 Ein Reiserücktritt muss spätestens am 23. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt beim Reisenden zugegangen sein.
8.3 Wird die Reise wegen des Rücktritts nicht durchgeführt, wird die geleistete Zahlung unverzüglich zurückerstattet.
9. Mitwirkungspflichten des Kunden
9.1 Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
9.2 Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Besteht eine örtliche Reiseleitung nicht, ist das Abhilfeverlangen an uns direkt zu richten.
9.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag — in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen — kündigen.
9.4 Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen sind unverzüglich an Ort und Stelle, spätestens jedoch binnen sieben Tagen nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen seit der Annahme, im Falle einer Verspätung spätestens 21 Tage, nachdem das Gepäck oder die Güter dem Reisenden zur Verfügung gestellt worden sind, mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen.
10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
10.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.
10.2 Die Verjährung ist bei Verhandlungen über den Anspruch gehemmt, bis der Reisende oder Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
10.3 Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
11. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
11.1 Wir stehen dafür ein, dass Kunden, die Staatsangehörige der Europäischen Gemeinschaft sind, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichtet werden. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
11.2 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.
11.3 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten der Zoll- und Devisenvorschriften.
11.4 Der Reisende sollte sich zusätzlich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren.
12. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Nach der EU-VO 2111/2005 ist der Veranstalter verpflichtet, den Reisenden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat der Veranstalter den Teilnehmer unverzüglich hierüber zu informieren. Die von der EU-Kommission veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf ec.europa.eu/transport/air-ban abrufbar.
